Nachdem sich Prefag nun eingehend mit diesem Thema beschäftigt und die Richtlinien genau geprüft hat, können wir Ihnen bestätigen, dass, für den europäischen Raum, die Richtlinien 2000/95/EG und 2000/96/EG mit der Vermeidung gefährlicher Stoffe bestehen.
In beiden Richtlinien werden jedoch Elektro- und Elektronikgeräte der Bereiche "Medizinische Geräte" (Paragraph 8) zum einen und "Überwachungs- und Kontrollinstumente" (Paragraph 9) zum anderen von diesen Richtlinien ausgeschlossen.
Unter Paragraph 9 wird speziell auf Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln im Haushalt und Labor verwiesen, sowie auf Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Das heisst, die Anforderung "frei von Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom etc." trifft auf Geräte/Instrumente, in denen Prefag-Komponenten üblicherweise Verwendung finden, nicht zu.
Weitere ausführliche Informationen dazu finden Sie im Internet, Elektro- und Elektronikgesetz unter folgendem Link:
www.rohs.bayerindustry.de/medien/inter_de/downloads/elektrogeraetegesetz.pdf