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PREFAG
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RoHS : WEEE

Da alle unsere Kunden aufgefordert sind,  diese Richtlinien, die sich auf den Gehalt von gefährlichen Stoffen im jeweiligen Einzelbauteil beziehen, einzuhalten, liegt es auf der Hand, dass auch unsere Zulieferungen diesen Richtlinien gerecht werden müssen.

Nachdem sich Prefag nun eingehend mit diesem Thema beschäftigt und die Richtlinien genau geprüft hat, können wir Ihnen bestätigen, dass, für den europäischen Raum, die Richtlinien 2000/95/EG und 2000/96/EG mit der Vermeidung gefährlicher Stoffe bestehen.

In beiden Richtlinien werden jedoch Elektro- und Elektronikgeräte der Bereiche "Medizinische Geräte" (Paragraph 8) zum einen und "Überwachungs- und Kontrollinstumente" (Paragraph 9) zum anderen von diesen Richtlinien ausgeschlossen.

Unter Paragraph 9 wird speziell auf Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln im Haushalt und Labor verwiesen, sowie auf Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Das heisst, die Anforderung "frei von Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom etc." trifft auf Geräte/Instrumente, in denen Prefag-Komponenten üblicherweise Verwendung finden, nicht zu.

Weitere ausführliche Informationen dazu finden Sie im Internet, Elektro- und Elektronikgesetz unter folgendem Link:

www.rohs.bayerindustry.de/medien/inter_de/downloads/elektrogeraetegesetz.pdf